Das Wichtigste in Kürze
Das Aufstiegs-BAföG (AFBG) fördert Aufstiegsfortbildungen wie Meister, Fachwirt oder Techniker: 50 % Zuschuss auf Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis 15.000 Euro, der Rest als zinsgünstiges KfW-Darlehen, von dem nach bestandener Prüfung die Hälfte erlassen wird. Gefördert wird unabhängig von Alter und Einkommen; bei Vollzeitmaßnahmen kommt ein Unterhaltsbeitrag als voller Zuschuss hinzu.
Meister, Fachwirtin, Techniker, Erzieherin — wer eine Aufstiegsfortbildung macht, muss die Kosten selten allein stemmen. Das Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) ist dabei großzügiger, als der Name vermuten lässt: Es ist kein klassisches Studenten-BAföG, sondern eine Kombination aus geschenktem Zuschuss und teilweise erlassenem Darlehen — unabhängig vom Alter.
Was ist das Aufstiegs-BAföG — und wen fördert es?
Gefördert werden Fortbildungen, die auf einen höherqualifizierenden Abschluss vorbereiten. Dazu zählen mehr als 700 Abschlüsse, unter anderem:
- Meister (Handwerk und Industrie)
- Fachwirt und Fachkaufmann (IHK)
- Staatlich geprüfter Techniker
- Erzieher (Fachschulausbildung)
- Betriebswirt (HwO/IHK) und vergleichbare Abschlüsse
Wichtig zu wissen:
- Die Förderung ist altersunabhängig — auch mit 45 oder 55 ist sie möglich.
- Vollzeit- und berufsbegleitende Teilzeitmaßnahmen werden gefördert.
- Der Lehrgang muss bestimmte Mindeststunden und Qualitätsanforderungen erfüllen; seriöse Anbieter weisen die AFBG-Förderfähigkeit aus.
Wie viel Geld bekommst du?
Die wichtigsten Leistungen im Überblick (Stand Oktober 2026, § 12 AFBG):
| Leistung | Höhe |
|---|---|
| Lehrgangs- und Prüfungsgebühren | bis 15.000 €, davon 50 % Zuschuss, Rest als KfW-Darlehen möglich |
| Darlehenserlass nach bestandener Prüfung | 50 % des Restdarlehens |
| Meisterprüfungsprojekt (Materialkosten) | hälftig, bis 2.000 € |
| Unterhaltsbeitrag (nur Vollzeit) | voller Zuschuss, Höhe abhängig von Einkommen und Vermögen; Zuschläge u. a. 235 €/Monat je Kind und für Partner |
| Kinderbetreuungszuschlag (Alleinerziehende) | 150 €/Monat je Kind unter 14 |
Bei Existenzgründung nach dem Abschluss kann auf Antrag ein weiterer Teil des Restdarlehens erlassen werden.
Rechenbeispiel: Was bleibt am Ende bei dir hängen?
Angenommen, dein Fachwirt-Lehrgang kostet 8.000 Euro inklusive Prüfungsgebühren:
- 4.000 Euro Zuschuss bekommst du direkt — geschenkt.
- Für die restlichen 4.000 Euro nimmst du das KfW-Darlehen.
- Du bestehst die Prüfung: 2.000 Euro des Darlehens werden erlassen.
- Es bleiben 2.000 Euro Darlehen plus Zinsen — also rund ein Viertel der ursprünglichen Kosten.
Wer die Prüfung besteht, zahlt effektiv bis zu 75 % der Lehrgangskosten nicht selbst. Das Darlehen ist dabei kein Muss: Du kannst auch nur den Zuschuss nehmen und den Rest selbst zahlen.
Vollzeit oder berufsbegleitend — was ändert sich an der Förderung?
Den Maßnahmebeitrag für die Kursgebühren gibt es in beiden Varianten gleichermaßen. Der Unterschied liegt beim Lebensunterhalt:
- Vollzeitmaßnahmen: Zusätzlich zum Maßnahmebeitrag gibt es den Unterhaltsbeitrag als vollen Zuschuss. Seine Höhe orientiert sich an den BAföG-Bedarfssätzen und sinkt mit eigenem Einkommen und Vermögen; für Partner und Kinder gibt es Zuschläge.
- Teilzeit neben dem Job: Kein Unterhaltsbeitrag — du verdienst ja weiter. Dafür bleibt dein Gehalt unangetastet, und der Zuschuss auf die Lehrgangskosten ist derselbe.
Wer zwischen beiden Wegen schwankt: Vollzeit ist schneller, Teilzeit finanziell risikoärmer. Rechne beide Varianten durch, bevor du den Lehrgang buchst.
Welche Voraussetzungen gelten — und wer geht leer aus?
- Du brauchst in der Regel die Vorqualifikation, die die Prüfungsordnung deines Fortbildungsabschlusses verlangt (meist eine abgeschlossene Ausbildung oder Berufspraxis).
- Gefördert wird nur, wer noch keinen Abschluss oberhalb des angestrebten Niveaus hat — mit Bachelor bist du in der Regel förderfähig, mit Master grundsätzlich nicht.
- Der Maßnahmebeitrag ist einkommens- und vermögensunabhängig — nur der Unterhaltsbeitrag bei Vollzeit wird angerechnet.
- Pro Fortbildungsziel wird grundsätzlich einmal gefördert; ein späterer zweiter Aufstieg (z. B. vom Fachwirt zum Betriebswirt) kann erneut förderfähig sein.
Wie läuft der Antrag ab?
- Zuständige Stelle finden: Das ist das AFBG-Amt deines Bundeslands (meist beim Landkreis oder der Bezirksregierung). Auf aufstiegs-bafoeg.de findest du Zuständigkeit und Online-Antrag.
- Antrag stellen — am besten vor Lehrgangsbeginn, damit die Bewilligung rechtzeitig kommt. Du brauchst den Fortbildungsvertrag bzw. die Anmeldebestätigung des Anbieters.
- Bescheid abwarten: Der Zuschuss wird direkt bewilligt; das Darlehen schließt du anschließend separat bei der KfW ab — freiwillig.
- Nach der Prüfung: Erlass des halben Restdarlehens beantragen. Das passiert nicht automatisch.
Kommt 2027 die Reform mit 18.000 Euro?
Eine AFBG-Novelle ist in Arbeit: Der Gesetzentwurf sieht unter anderem eine Anhebung des Maßnahmebeitrags auf 18.000 Euro und einen Bestehenserlass von 60 % vor. Im Oktober 2026 wurde der Entwurf im Bundestag beraten — in Kraft sind die neuen Sätze noch nicht. Plane also mit den geltenden Werten; sollte die Reform vor deinem Lehrgangsstart kommen, profitierst du automatisch von den dann gültigen Sätzen.
Was, wenn deine Weiterbildung kein Aufstiegs-BAföG bekommt?
Das AFBG fördert nur anerkannte Aufstiegsfortbildungen — keine einzelnen Fachkurse, kein Hochschulstudium. Alternativen:
- Bei (drohender) Arbeitslosigkeit oder fehlendem Abschluss: der Bildungsgutschein mit bis zu 100 % Kostenübernahme.
- Bezahlte Lernzeit über den Arbeitgeber: Bildungsurlaub in 14 Bundesländern.
- In jedem Fall: Weiterbildungskosten als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen — alle Optionen in der Übersicht Geld & Förderung.
Häufige Fragen
Wie viel Zuschuss bekomme ich beim Aufstiegs-BAföG wirklich?
Auf Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis maximal 15.000 Euro gibt es 50 % als Zuschuss, den du nie zurückzahlst. Für den Rest kannst du ein KfW-Darlehen aufnehmen, von dem nach bestandener Prüfung 50 % erlassen werden. Rechnerisch bleiben so oft nur rund 25 % der Kursgebühren bei dir hängen.
Bekomme ich Aufstiegs-BAföG unabhängig von meinem Einkommen?
Beim Maßnahmebeitrag für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren ja — er ist einkommens- und vermögensunabhängig. Nur der zusätzliche Unterhaltsbeitrag bei Vollzeitmaßnahmen hängt von Einkommen und Vermögen ab; dafür wird er als voller Zuschuss gezahlt.
Kann ich Aufstiegs-BAföG bekommen, wenn ich schon studiert habe?
Mit einem Bachelorabschluss in der Regel ja, denn gefördert wird, wer sich auf eine höhere berufliche Fortbildungsstufe vorbereitet. Wer bereits einen Master oder ein vergleichbares Niveau hat, ist grundsätzlich ausgeschlossen. Im Zweifel klärt das die zuständige AFBG-Stelle deines Bundeslands.